Einschulung
Der Weg von der Kindertagesstätte zur Junker-Harke-Grundschule
Ihr Kind wird im aktuellen Jahr schulpflichtig, wenn es bis zum 30. September sechs Jahre alt wird.
Im Folgenden wird unsere Zusammenarbeit mit dem Kindergarten in dem letzten Jahr vor der Schule (Brückenjahr) dargestellt. Wir legen viel Wert darauf, dass Ihre Kinder früh Kontakt zu uns haben und Lehrkräfte und Räumlichkeiten ausreichend kennenlernen können. Somit freuen wir uns schon jetzt, Ihre Kinder bald als „Spürnasen“ bei uns an der Grundschule begrüßen zu dürfen. Sollten Sie noch Fragen zu dem sogenannten „Brückenjahr“ haben, können Sie sich gerne bei uns oder im Kindergarten melden.
Wann? |
Was? |
Wo? Wer? |
Beginn ein Jahr vor der Einschulung |
Beginn der Kiko-Beobachtungen |
im Kindergarten (Ansprechpartner: Frau Mast, Frau Franzen) |
im Schuljahr vor der Einschulung |
Die Spürnasen besuchen die Grundschule (Schnuppertage) |
in der Grundschule (Ansprechpartner: Frau Mast, Frau Franzen) |
ca. April des Einschulungsjahres |
Einschulungsuntersuchung* Vorstellung aller zukünftigen Erstklässler beim Arzt/Ärztin und der Schulleitung |
im Kindergarten (Einladung erfolgt schriftlich) |
vor den Sommerferien der Einschulung |
Elterninformationsabend Bücher- und Materiallisten, Hinweise zum Ablauf der Einschulung, Ausgabe Informationsheft der GS |
in der Grundschule (Einladung erfolgt schriftlich; Ansprechpartner: Schulleitung/ Klassenlehrkraft Kl. 1) |
Sommerferien
Donnerstag vor der Einschulung |
1. Elternabend im 1. Schuljahr |
in der Grundschule (Ansprechpartner: Schulleitung, Klassenlehrkraft Kl. 1) |
1. Samstag nach den Sommerferien |
Einschulungsfeier |
Grundschule |
Einschulung an der Junker-Harke-Grundschule
Einschulungsuntersuchung
Ihr Kind wird im aktuellen Jahr schulpflichtig, wenn es bis zum 30. September sechs Jahre alt wird. Vorstellung aller zukünftigen Erstklässler beim Arzt/Ärztin und der Schulleitung.
Einschulung an der Junker-Harke-Grundschule
in der 1. Klasse
Zurückstellung durch die Schulleitung
Besuch der Schulkindergartens in der Marienschule in Barßel
Die Entscheidung trifft die Schulleitung in Absprache mit den Eltern und auf der Grundlage der Einschulungsuntersuchung.
Das Kind muss den Schulkindergarten besuchen.
Verschieben der Einschulung durch die Eltern
Verbleib im Kindergarten
Seit 02/2018 können die Eltern einen Antrag auf Verschieben des Schulbesuchs stellen, wenn ihr Kind zwischen dem 01.07. und dem 30.09. geboren ist.
Dieser Antrag muss bis zum 01.Mai an der Schule eingegangen sein.
Das Kind kann im Kiga verbleiben (bitte Rücksprache mit dem Kindergarten halten)
*Antrag und weitere Infos sie unten
Feststellung des Sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs
In folgenden Bereichen:
Lernen, emotional-soziale Entwicklung, körperlich-motorische Entwicklung.
Eine SPU wird von der Schulleitung eingeleitet und in Zusammenarbeit mit einer Förderschule und den Eltern bearbeitet. Es folgt eine Empfehlung der Förderkommission, der auch die Eltern beiwohnen. Diese wird dann im letzten Schritt von der Landesschulbehörde verfügt.
Die Eltern können wählen zwischen dem Besuch der Regelschule und dem Besuch der Förderschule